Zum Kompromissvorschlag des SPD-Politikers Lauterbach und zur Freigabe der Abstimmung als Gewissensentscheidung berichtet der Tagesspiegel am 14.6.2016. Es solle eine Probandenverfügung im Arzneimittelgesetz und eine ärztliche Aufklärung geregelt werden. Die Vorschrift über die Patientenverfügung nach § 1901 a BGB soll nur noch entsprechend gelten.
Autor: Susann Braecklein
„Tabubruch“ bei Demenz-Forschung befürchtet
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 7.6.2016 zum vorläufigen Stopp der gesetzgeberischen Initiative mittels Patientenverfügung zukünftige fremdnützige Forschungsvorhaben an Einwilligungsunfähigen zu legitimieren.